CBAM

Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU

Der ist eine globale Krise. Im Ringen um wirksame Klimaschutzmaßnahmen hat die Europäische Union (EU) ein neues Instrument etabliert: das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Es ergänzt den zunehmend strengeren EU-Emissionshandel (EU-ETS) und vereint so den Schutz vor Carbon Leakage und eine effektive CO2-Bepreisung.

Aktuelles

Neuigkeiten zu CBAM

Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zu CBAM finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.

Übersicht

Antrag auf Zulassung – Durchführungsverordnung veröffentlicht und Antragstellung ab 31.03.2025 möglich

Dokumenttyp News , vom: 25.03.2025

CBAM-Übergangsregister: Wartungsfenster vom 07.03.2025 bis einschließlich 09.03.2025

Dokumenttyp News , vom: 07.03.2025

E-World 2025: DEHSt präsentierte "Reform des Europäischen Emissionshandels im „Fit for 55“-Paket"

Dokumenttyp News , vom: 21.02.2025

Alles zu CBAM

News

Antrag auf Zulassung – Durchführungsverordnung veröffentlicht und Antragstellung ab 31.03.2025 möglich

Dokumenttyp News , vom: 25.03.2025

CBAM-Übergangsregister: Wartungsfenster vom 07.03.2025 bis einschließlich 09.03.2025

Dokumenttyp News , vom: 07.03.2025

E-World 2025: DEHSt präsentierte "Reform des Europäischen Emissionshandels im „Fit for 55“-Paket"

Dokumenttyp News , vom: 21.02.2025

Zu allen CBAM-News

Termine

Publikationen

Factsheet: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Dokumenttyp Publikation , vom: 13.02.2025

Reform des Europäischen Emissionshandels im „Fit for55“-Paket: Stand der Umsetzung

Dokumenttyp Publikation , vom: 11.02.2025

Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle

Dokumenttyp Publikation , vom: 22.01.2025

nach der Verordnung (EU) 2023/956

Zu allen CBAM-Publikationen

Recht

CBAM

Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung

Rechtsgrundlagen

Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 - Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 17.03.2025

Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM-Verordnung)

Kategorie: Rechtsgrundlagen

CBAM-Durchführungsverordnung 2023/1773 zur Übergangsphase

Kategorie: Rechtsgrundlagen

Rechtsprechung

Derzeit noch keine Rechtsprechung zum Thema vorhanden

, vom: 29.07.2024

Alle Rechtsprechungen

Checkliste für CBAM-Anmelder

Diese Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über Ihre Berichtspflichten zu behalten.

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Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten

In dieser FAQ-Liste finden Sie Fragen und Antworten zum Thema CBAM.

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  • Derzeit gibt es im CBAM-Portal keine technische Möglichkeit, eine Delegation zu erstellen, durch die einem Dienstleister die Rechte zur Erstellung des Emissionsberichts übertragen werden können.

    Es ist jedoch möglich, dass Sie im Innenverhältnis einen Dienstleister beauftragen, der dann mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf das Portal zugreift und Berichte in Ihrem Namen einreicht.

  • Strom, der von festen Anlagen in der AWZ der Mitgliedstaaten (wie beispielsweise Offshore-Windparks) erzeugt und in die EU importiert wird, hat „EU-Ursprung“ (gemäß den Artikeln 59 und 60 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) und analog zu Artikel 31(h) der delegierten Verordnung zur Ergänzung des Zollkodexes der Union (UZK-DA) 2015/2446). Daher ist dieser Strom keine Ware, die unter die Verordnung des CO2-Grenzausgleichssystem fällt. Es gibt keine Meldepflicht in der Übergangszeit. Zudem wird auch in der Regelphase (ab 2026) keine Verpflichtung bestehen, den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders zu beantragen, einen Zugang zum CBAM-Register zu haben und eine CBAM-Erklärung abzugeben.

  • Die Europäische Kommission hat die Guidance Dokumente nun auch in andere Sprachen übersetzen lassen. Die beiden Dokumente „Guidance document on CBAM implementation for importers of goods into the EU“ und „Guidance document on CBAM implementation for installation operators outside the EU“ liegen nun auf Deutsch vor: „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU“ und „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Anlagenbetreiber außerhalb der EU“.

    Sie finden beide Dokumente auch auf unserer Seite „CBAM Übergangsphase“  

Alle FAQs zu CBAM

Weiterführende Seiten

CBAM verstehen

CBAM ergänzt den zunehmend strengeren EU-Emissionshandel und vereint so den Schutz vor Carbon Leakage und eine effektive CO2-Bepreisung.

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An CBAM teilnehmen

Informationen für die so genannte Übergangsphase vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2025.

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Zulassung für CBAM-Regelphase

Sie wollen ab 2026 CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen für die nächsten Schritte.

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