Was ist CBAM?
Das CBAM ist ein Teil des europäischen „Fit for 55“-Pakets und verpflichtet Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, CBAM-Emissionszertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren Preis der Berechtigungen im EU-Emissionshandelssystem auszugleichen. Das System betrifft eine Vielzahl von Industrie- und Handelsunternehmen.
Es wird seit Oktober 2023 schrittweise eingeführt, um die beteiligten Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU schrittweise an die Berichtspflichten und Methoden zur Ermittlung von eingebetteten nach den Vorgaben des EU-Emissionshandelssystems heranzuführen. Zunächst wird das Instrument nur für Strom, Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff gelten. Die Verfahren zur Herstellung dieser Produkte sind besonders CO2-intensiv und deshalb einem hohen Risiko zur Verlagerung von CO2-Emissionen ins Ausland ausgesetzt (so genanntes ).
Die Grundidee des CBAM ist, dass der gleiche CO2-Preis für importierte und in der EU hergestellte Produkte gilt. Denn wegen des Europäischen Emissionshandels hat sich die Produktion von emissionsintensiven Gütern in Deutschland und der EU verteuert. Unterliegen nun auch industrielle Grundstoffe und Waren aus anderen Staaten einem CO2-Preis in der EU, schützt das vor Wettbewerbsnachteilen und dem so genannten Carbon Leakage (Emissionsanstieg durch Verlagerung industrieller Produktion ins Ausland, das keinen oder einen geringen CO2-Preis auf die hergestellten Güter erhebt). Die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für Industrieunternehmen als bisherige Maßnahmen zum Schutz vor direktem Carbon Leakage durch den EU-ETS ist dann nicht mehr nötig. Der CO2-Preis in der EU kann dadurch noch effektiver wirken. Außerdem schafft der CO2-Preis für Importe auch finanzielle Anreize für Unternehmen in , das Klima zu schützen. Das CBAM vereint also Carbon-Leakage-Schutz und effektive CO2-Bepreisung. Das Ziel der EU ist es, wirksame Methoden der weltweit zu fördern.
Informationen des Umweltbundesamts
uba-emissionshandel-wird-reformiert
Zeitplan
Die CBAM-Verordnung der EU (2023/956) trat im Mai 2023 in Kraft. Am 01.10.2023 beginnt eine zweijährige Übergangsphase, in der die teilnehmenden Unternehmen, also die Importeure industrieller Grundstoffe und Waren, über die in diesen Produkten eingebetteten Emissionen quartalsweise berichten müssen. In der Übergangsphase entstehen keine finanziellen Verpflichtungen.
Ab der Regelphase, die am 01.01.2026 beginnt, müssen Importeure von CBAM-Waren eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben. Außerdem müssen für die in den eingeführten Waren eingebetteten Emissionen CBAM-Zertifikate erworben und abgegeben werden.
Von 2026 bis 2034 wird das CBAM weiter schrittweise ausgebaut. Gleichzeitig wird die kostenlose Zuteilung im EU-ETS für diese Branchen schrittweise abgeschafft.
CBAM in 60 Sekunden
Erklärfilm der Europäischen Kommission
Erklärfilm der Generaldirektion Steuern und Zollunion (DG TAXUD) "Carbon Border Adjustment Mechanism in 60 seconds": Weil die EU ihre Klimaziele erhöht, während in Nicht-EU-Ländern eine weniger strenge Umwelt- und Klimapolitik vorherrscht, besteht ein großes Risiko von so genannten „Carbon Leakage“-Emissionen, die Emissionen außerhalb Europas verlagern und die Klimabemühungen der EU und global untergraben können. Deshalb braucht die EU das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM für die Einfuhr von Waren aus Drittländern: ein System, das einen fairen Preis für den bei der Produktion ausgestoßenen Kohlenstoff festlegt und die saubere Industrie in Drittländern fördert.