Die Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung (UERV) gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, damit Unternehmen, die in Deutschland Flüssigkraftstoffe in Verkehr bringen und einer Treibhausgasminderungsquote unterliegen, ihre Quote ab dem Jahr 2020 teilweise mit Upstream-Emissions-Reduktionen (UER) erfüllen können.
Die UERV ist am 30.01.2018 in Kraft getreten.