Burden Sharing

Die so genannte Lastenteilung ist eine europaweite Vereinbarung der damaligen 15 Mitgliedstaaten (EU-15) aus dem Jahr 1998. Sie legt fest, wie die im eingegangene kollektive Verpflichtung zur Emissionsminderung in individuelle Reduktionsziele für die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt wird. Deutschland hat sich zu einer Reduzierung seiner Treibhausgasemissionen um 21 Prozent verpflichtet. Die Burden-Sharing-Verpflichtung galt für die Emissionen der Jahre 2008 bis 2012.

Burden Sharing (Entscheidung 2002/358/EG) vom 25.04.2002