Emissionsbericht ab 2023

Inverkehrbringer müssen Sie bis zum 31.07. jedes Jahres einen Emissionsbericht erstellen und bei der DEHSt einreichen. Für die Emissionen des Jahres 2023 erfolgt die Erfassung über die von der DEHSt bereit gestellte Anwendung zur Datenerfassung im Formular-Management-System (FMS) und die Übermittlung über die DEHSt-Plattform.

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Online Anwendungen für den Emissionsbericht 2023

Formular-Management-System

Informationen und Hilfestellungen

DEHSt-Plattform

Informationen und Hilfestellungen

Elektronische Signatur

Informationen und Hilfestellungen