Emissionsbericht ab 2023
Inverkehrbringer müssen Sie bis zum 31.07. jedes Jahres einen Emissionsbericht erstellen und bei der DEHSt einreichen. Für die Emissionen des Jahres 2023 erfolgt die Erfassung über die von der DEHSt bereit gestellte Anwendung zur Datenerfassung im Formular-Management-System (FMS) und die Übermittlung über die DEHSt-Plattform.