Deutsche Emissionshandelsstelle

Auswertungen und Berichte

Die gesetzlichen Grundlagen des nationalen Emissionshandels (nEHS) sehen eine Reihe von Berichtspflichten vor. Als Vollzugsbehörde des nEHS und seiner Teilvollzüge sind wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, für einige dieser Pflichtberichte selbst verantwortlich oder unterstützen das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bei der Erfüllung der Berichtspflichten. Darüber hinaus informieren wir die Öffentlichkeit regelmäßig mittels Auswertungen unserer Vollzugsverfahren. Einen Überblick über unsere Berichte und Auswertungen zum nEHS und seiner Teilvollzüge finden Sie auf dieser Seite.

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Nationaler Emissionshandel

Erfahrungsbericht

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (§ 23 BEHG) wurde gesetzlich festgelegt, dass in regelmäßigen Abständen eine Evaluierung des BEHG durch die Bundesregierung stattfindet. Dafür legte die Bundesregierung dem Bundestag im Jahr 2022 den ersten Erfahrungsbericht vor. Weitere folgen im Jahr 2024 und anschließlich im Vierjahres-Turnus.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – unterstützt durch uns, der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt – erstellt federführend Erfahrungsberichte und entwickelt den nationalen Emissionshandel (nEHS) weiter.

Der Erfahrungsbericht für das Jahr 2022 wurde am 08.12.2022 veröffentlicht. Maßgebliche Grundlage dafür ist ein Forschungsvorhaben, für welches wir das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, die Prognos AG und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e.V. mit einem umfassenden Gutachten zur Wirkung des nEHS beauftragt haben. Untersucht wurden die Wirkung des nEHS auf die Entwicklung der Brennstoffpreise für die Verbrauchenden, die Wirkung des nEHS auf die CO2-Emissionen in den betroffenen Sektoren sowie die Verteilungswirkung der CO2-Preise auf die privaten Haushalte.

Veröffentlichungen zur Emissionssituation

Auswertungsbericht zur Emissionssituation 2021 und 2022

Der erste nEHS-Auswertungsbericht für die Jahre 2021 und 2022 wurde am 26.03.2024 veröffentlicht. Der Bericht enthält detaillierte Informationen zur Emissionssituation im nEHS aufgegliedert unter anderem nach BEHG-Verantwortlichen, Brennstoffen und abzugsfähigen Emissionen.

26.03.2024



Meldung ausgewiesener Daten zur Emissions- und Abgabesituation

Im zweiten Jahr des nationalen Emissionshandels (nEHS) wurden nach vorläufigen Angaben der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) rund 288,5 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) abgegeben - jedes nEZ entspricht einer Tonne CO2. Dies sind 17,9 Millionen Tonnen CO2 beziehungsweise rund 5,9 Prozent weniger als im Vorjahr.

Für das Jahr 2022 mussten die zur Teilnahme am nEHS verpflichteten Unternehmen bis zum 02.10.2023 nEZ in Höhe der berichteten Emissionen im nEHS-Register bei der DEHSt abgeben. Die DEHSt hat diese Daten am 13.11.2023 über das nEHS-Register öffentlich zugänglich gemacht und kommt damit den Vorgaben von § 33 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) nach.

Eine ausführlichere Zusammenfassung zur Abgabesituation in den Jahren 2021 und 2022 im nEHS sowie den Zugang zum öffentlichen Bereich des nEHS-Registers erreichen Sie über die untenstehenden Links.

13.11.2023

Cap-Erhöhungsmenge und Zusatzbedarf

Veröffentlichung des Zusatzbedarfs gemäß § 36 BEHV

Im nationalen Emissionshandel (nEHS) gibt es ein gesetzlich festgelegtes Mengenziel an Treibhausgasemissionen, das von allen Teilnehmenden insgesamt maximal ausgestoßen werden darf. Da in der Einführungsphase (bis einschließlich 2026) die Veräußerung von Zertifikaten der effektiven Nachfrage der Teilnehmenden am nEHS folgt, kann das festgelegte Mengenziel in diesem Zeitraum überschritten werden.

Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, berechnen entsprechend der Vorgaben von § 36 Absatz 1 und 2 der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) den so genannten Zusatzbedarf, der sich bei einer Überschreitung der Mengenziele im nEHS ergibt.

Besteht ein positiver Zusatzbedarf und werden gleichzeitig die Jahresmengen der EU-Klimaschutzverordnung nicht eingehalten, wird der darüberhinausgehende Bedarf an Emissionszertifikaten durch Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten nach der EU-Klimaschutzverordnung gedeckt, einschließlich des Zukaufs einer entsprechenden Menge an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten.

Der Zusatzbedarf für ein Kalenderjahr ergibt sich gemäß § 36 BEHV aus der Menge der im nEHS-Register abgegebenen nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) abzüglich der Brennstoffemissionen der ETS-1-Kompensation und der festgelegten Emissionsmenge (§ 34 Absatz 2 BEHV) desselben Jahres.

Für das Jahr 2021 ergibt sich nach Berechnungen der DEHSt ein Zusatzbedarf im nEHS von 4.623.836 nEZ.

Für das Jahr 2022 besteht kein Zusatzbedarf, da die Berechnung nach § 36 Absatz 1 und 2 BEHV einen negativen Wert von -3.962.525 nEZ ausweist.

Für die Berechnungen wurden die Abgabemenge von Zertifikaten aus dem nEHS-Register mit Stand 11.03.2024 und Daten aus den Kompensationsanträgen der EU-ETS-1-Anlagen mit Stand 18.03.2024 herangezogen.

Bis wann der bereinigte Zusatzbedarf an nEZ für die Kalenderjahre 2021 bis 2026 veröffentlicht werden muss, ist in § 36 Absatz 3 BEHV definiert. Die Fristen sind in folgender Tabelle dargestellt:

KalenderjahrVeröffentlichungsfrist (§ 36 Absatz 3 BEHV)
202131.03.2024
202231.03.2024
202331.03.2025
202431.03.2026
202531.03.2027
202631.03.2028

28.03.2024



Veröffentlichung der Cap-Erhöhungsmenge im Bundesanzeiger

Die Cap-Erhöhungsmenge entspricht den Brennstoffemissionen, für die sowohl im EU-ETS als auch im nEHS eine Abgabe erfolgte. Diese doppelt bilanzierten Emissionen werden dem EU-ETS zugerechnet und nicht dem nEHS, weshalb das nEHS-Cap um diese Menge erweitert wird. Die Erhöhungsmenge wird von uns bestimmt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

In Kürze folgt hier eine Beschreibung zur Berechnung und Schätzung der veröffentlichten Cap-Erhöhungsmenge für die Jahre 2021 bis 2024.

27.12.2023

Jährliche Erhöhungsmengen für die Jahre 2021 bis 2024 im Bundesanzeiger

Verkaufsberichte

Seit Oktober 2021 bietet die Bundesrepublik Deutschland Emissionszertifikate („nEHS-Zertifikate“) im Rahmen des nationalen Emissionshandels (nEHS) zum Verkauf an. Die Verkäufe werden zweimal wöchentlich an der Leipziger Energiebörse European Energy Exchange (EEX) durchgeführt. Wir informieren die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Ergebnisse der Verkäufe regelmäßig mittels Auswertungsberichten.

Unsere regelmäßigen Verkaufsberichte enthalten neben einer detaillierten Auswertung der deutschen Verkaufsergebnisse auch umfassende Informationen zum Verkaufsprozess.

2023

2022

2021

29.06.2023

Unsere Themenseite

Carbon Leakage

Auswertungsberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation

Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, veröffentlichen gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (§ 26 Absatz 1 BECV) die Ergebnisse des Antragsverfahrens im Jahr nach der Antragstellung. Der Bericht über das Antragsverfahren für das Abrechnungsjahr 2021 erscheint schnellstmöglich nach Genehmigung der BECV durch die Europäische Kommission an dieser Stelle.

Berichte zum BECV-Konsultationsverfahren

Wir führen ebenfalls seit 2022 eine jährliche Konsultation (§ 26 Absatz 2 BECV) durch, um die Auswirkungen der BECV zu evaluieren.

Damit sollen die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nationalen Brennstoffemissionshandel und der Carbon-Leakage-Kompensation auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen ermittelt werden. Die Konsultation richtet sich an Interessensverbände, die für betroffene Sektoren und Teilsektoren tätig sind, an Sozialpartner sowie an weitere Carbon-Leakage-Expertinnen und Experten.

Das Konsultationsverfahren aus dem Jahr 2023 umfasste wie auch im Vorjahr zum einen eine Online-Befragung und zum anderen die Diskussion der Ergebnisse auf einem Experten-Forum. Der Abschlussbericht fasst die Ergebnisse beider Teilprozesse zusammen. Er ist Teil des jährlichen Berichts zur BECV, den die Bundesregierung dem Bundestag jedes Jahr zum 30.09. vorlegen soll. In diesem Rahmen wurde er zum zweiten Mal veröffentlicht.

Zentrale Themen

  • Wirkung des CO2-Preises und der Carbon-Leakage-Kompensation
  • Konkrete Ausgestaltung der Beihilfe, der ökologischen Gegenleistungen sowie der Erleichterungen für Unternehmen mit einem geringen Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe
  • Erfahrungen mit dem Verfahren zur Beantragung der Carbon-Leakage-Kompensation für das Abrechnungsjahr 2021

Beim Konsultationsverfahren 2023 unterstützte uns wie auch im letzten Jahr, nach öffentlicher Ausschreibung und gewährtem Projektzuschlag, das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS).

Auch das BECV-Konsultationsverfahren 2024 wird wieder eine Online-Befragung sowie ein Experten-Forum umfassen. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für Herbst 2024 vorgesehen. Dafür werden wir wieder eine öffentliche Ausschreibung einleiten.

Auswertungsberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation

Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, veröffentlichen gemäß der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (§ 26 Absatz 1 BECV) die Ergebnisse des Antragsverfahrens im Jahr nach der Antragstellung. Eine ausführliche Auswertung der Ergebnisse für das Antragsjahr 2021 (CLK-Bericht 2021) ist am 27.03.2024 erschienen. Die Veröffentlichung eines ausführlichen Berichts für das Antragsjahr 2022 (CLK-Bericht 2022) ist für Mitte 2024 geplant.

Transparenzberichte zur Carbon-Leakage-Kompensation

Der Genehmigungstext der Europäische Kommission legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Veröffentlichung einiger Daten von Unternehmen mit einer Beihilfehöhe von über 100.000 Euro verpflichtet ist. Mit der Veröffentlichung des Transparenzberichts zur Carbon-Leakage-Kompensation 2021 am 27.03.2024 kam die DEHSt dieser Pflicht nach.

27.03.2024

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