Deutsche Emissionshandelsstelle

Ziele des Übereinkommens von Paris und die Rolle der Projektmechanismen

Im Vergleich zum Kyoto-Protokoll, dessen Hauptziel die Senkung von Treibhausgasen war, wurde die Zielsetzung im Übereinkommen von Paris deutlich umfassender formuliert.

Neben dem Senken der Emissionen sind die zentralen Ziele des ÜvP:

  • die Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur (unter 2 °C – möglichst 1,5 °C – gegenüber dem vorindustriellen Niveau),
  • die Stärkung der Fähigkeiten der Länder beim Umgang mit den Auswirkungen des Klimawandels (Anpassung an den Klimawandel) und
  • die Umlenkung der Finanzströme hin zu einer Wirtschaftsweise mit niedrigen Treibhausgasemissionen und nachhaltiger Entwicklung (Lenkung von Finanzmitteln).

Wie und mit welchen Maßnahmen die Länder ihre Klimaschutzziele erreichen sollen, ist dabei nicht festgelegt. Dennoch bietet das Übereinkommen von Paris, wie auch schon das Kyoto Protokoll, die Möglichkeit zur Nutzung von (projektbasierten) Marktmechanismen. Der Wortlaut ist allgemein gehalten. Konkrete Regeln und Modalitäten sowie technische Details für die Umsetzung dieser Mechanismen werden erarbeitet. Beide Klimaschutzabkommen gelten als Grundlage für die Schaffung eines internationalen Markts für Emissionsgutschriften.

Die Mechanismen aus Artikel 6 als wichtiges Instrument im ÜvP ermöglichen eine Übertragung und Anrechnung von Minderungsergebnissen zwischen den Staaten und die internationale Anrechnung von Klimaschutzprojekten. Damit soll eine kosteneffiziente Erfüllung von Klimaschutzzielen ermöglicht und die Ambition insgesamt gesteigert werden. Weiterhin sollen die Mechanismen die nachhaltige Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen unterstützen (Ambitionssteigerung, Erreichen weiterer ökologischer und sozialer Ziele) sowie die Nutzung umweltfreundlicher Technologien anreizen (Transformation).

Dabei soll es mit diesen Ansätzen auch gelingen, die Nachfrage der unterzeichneten Länder nach internationalen Kooperationsmöglichkeiten im Kohlenstoffmarkt abzudecken.

ProjektmechnismusBeschreibungÜbereinkommenZeitraum
Kooperationsmechanismen

Es werden explizit drei Ansätze für einen internationalen Kohlenstoffmarkt genannt:

  1. Kooperationen zur Verwendung international übertragener Minderungsergebnisse zum Erreichen der national festgelegten Beiträge (Art. 6.2)
  2. ein international überwachter Mechanismus zur Minderung von Emissionen in einem Land mit Transfer der Minderungsergebnisse und Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung mit zusätzlicher Minderung der weltweiten Emissionen (Art. 6.4)
  3. Nicht-marktbasierte Ansätze zur Förderung auf dem Gebiet der Minderung und der Anpassung (Art. 6.8).
Übereinkommen von Paris, Artikel 6ab 2021
Clean Development Mechanism (CDM)Staaten oder Unternehmen konnten mit diesen Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern (ohne eigene Reduktionsverpflichtung) Emissionsgutschriften (CER) erwerben, die auf die eigenen Verpflichtungen angerechnet werden konnten.Kyoto-Protokoll, Artikel 12von 2008 bis 2020
Joint Implementation (JI)Bei JI-Projekten arbeiteten zwei Industrieländer partnerschaftlich zusammen, um ihrem festgelegten Ziel der Emissionsreduktion nachzukommen. Dabei finanzierte das eine Land ein Klimaschutzprojekt in einem anderen Land. Dafür wurden Minderungszertifikate (ERU) auf das Reduktionsziel angerechnet. Das Gastgeberland wiederum musste seine eigenen Emissionsrechte um den Umfang der exportierten Zertifikate verringern.Kyoto-Protokoll, Artikel 6von 2008 bis 2020

20.02.2024

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