Deutsche Emissionshandelsstelle

EU-Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffbindungen

Die Europäische Kommission verabschiedete am 30. November 2022 den Verordnungsentwurf für einen freiwilligen EU-Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffbindungen (engl. EU Certification Framework for Carbon Removals) – einem neuen Instrument, mit dessen Hilfe Verfahren und Investitionen der natürlichen und technischen Kohlenstoffbindung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gefördert werden sollen.

Im Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission (EU KOM) die Mitteilung „Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe“, die die Ausgestaltung des EU-weiten Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffbindungen skizzierte und vom UBA bewertet wurde.

Der finale Verordnungsentwurf wurde am 30.11.2022 veröffentlicht. Dieser wird im Jahr 2023 unter schwedischer und spanischer Ratspräsidentschaft verhandelt und muss nach Einigung unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten (EU-MS) umgesetzt werden. Im Rahmen eines UBA-Forschungsvorhabens erfolgte eine Einschätzung des Verordnungsentwurfes. 

Der geplante freiwillige EU-weite Regulierungsrahmen betrifft die Zertifizierung von Kohlenstoffbindungen um Investitionen in Kohlenstoffentnahmen und deren möglichst langfristige Speicherung in den EU-MS attraktiv zu machen. Betroffen sind sowohl Verfahren im Landnutzungssektor als auch technische Verfahren – die EU KOM unterscheidet Carbon Farming, industrielle Verfahren und biogenes CCU (Kohlenstoffeinbindung in Produkten). 

Erklärtes Ziel des Zertifizierungsrahmens ist es neben der Schaffung qualitativ hochwertiger Kohlenstoffentnahmen, einen Beitrag zum Klimaneutralitätsziel in 2050 und zu anderen Umweltzielen zu leisten. Zu diesem Zweck wird ein Rahmen für Qualitätskriterien geschaffen, die möglichst nachhaltige und umweltverträgliche Kohlenstoffentnahmen sicherstellen sollen. Zudem werden Regeln für die Überprüfung und Nachverfolgung von Kohlenstoffentnahmen (MRV) sowie die Anerkennung externer Zertifizierungsstellen festgelegt.

Am 20.02.2024 begrüßte die EU-Kommission die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten über den ersten EU-weiten freiwilligen Rahmen für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entnahmen. Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat die Einigung förmlich bestätigen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der Union veröffentlicht und treten in Kraft.

23.02.2024

Positionspapiere des Umweltbundesamtes

Mitteilung der EU-Kommission vom 15.12.2021

Bericht zum geplanten EU-Zertifizierungsrahmen für Kohlenstoffeinbindungen (in englischer Sprache mit deutscher Zusammenfassung):

Mitteilung der EU-Kommission vom 30.11.2022 (nur in englischer Sprache)

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20.02.2024

Online Services

  • Formular Management System Formular Management System

    Formular Management System

  • Virtuelle Poststelle Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation

  • Newsletter Newsletter
  • Presse Presse
  • Kontakt Kontakt

Hinweis Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Lesen Sie auch unsere weiteren Informationen zum Datenschutz.

OK