Einreichung eines von einer Prüfstelle vorgeprüften Überwachungsplans für jedes nach dem 01.01.2024 in den Anwendungsbereich fallende Schiff zur Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde (in Thetis-MRV): Umgehend, spätestens 3 Monate nach erstem Anlaufen eines Hafens in einem MS
Einreichung eines verifizierten Teilemissionsberichts bei einem Wechsel des Schifffahrtsunternehmens bezüglich des Zeitraums unter seiner Verantwortung (in Thetis -MRV): Umgehend, spätestens 3 Monate nach einem Wechsel des Schifffahrtsunternehmens
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls.
Unsere Aufgaben sind ebenso vielfältig wie komplex. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen präsentieren.
Der nationale Emissionshandel ist in Deutschland seit 2021 ein weiteres Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr zu reduzieren.
Durch die Beihilfen für emissionshandelsbedingte indirekte CO2-Kosten (SPK) soll für stromintensive Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben.
"Für Mensch und Umwelt" ist der Leitspruch des Umweltbundesamtes (UBA). Er fasst zusammen, wofür das Umweltbundesamt und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen.