Deutsche Emissionshandelsstelle

Schiffe betreiben

Die EU-Kommission hat unter dem Namen „Fit for 55“ mit der Novellierung der Emissionshandelsrichtlinie (EU) 2003/87 umfassende Instrumente und Maßnahmen zur Erreichung des neuen Klimaschutzziels für 2030 auf den Weg gebracht. Das angepasste Klimaschutzziel sieht eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent statt 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 vor. Im Ergebnis wird der Emissionshandel ab dem Jahr 2024 schrittweise auf weitere Sektoren ausgeweitet.

So wird auch der Seeverkehr ab dem Jahr 2024 in das bestehende EU-ETS integriert. Das bedeutet, dass Schifffahrtsunternehmen für diejenigen ihrer Schiffe, die in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einfahren, aus dem EWR ausfahren oder sich innerhalb des EWR bewegen und aufhalten, über die verursachten Emissionen berichten und Emissionsberechtigungen abgeben müssen. Die Anzahl der abzugebenden Berechtigungen wird auf der Basis der aggregierten Emissionsdaten auf Unternehmensebene und entsprechend der Vorgaben der Emissionshandelsrichtlinie ermittelt. Seit dem Jahr 2018 besteht bezüglich der verursachten Emissionen bereits eine Überwachungs- und Berichtspflicht.

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