Deutsche Emissionshandelsstelle

Klimaneutralitätspläne

Die Klimaneutralitätspläne sind ein Novum des zweiten Zuteilungszeitraums der vierten Handelsperiode. Anlagenbetreiber, deren Anlagen bestimmte Emissionswerte überschreiten, können mit den Klimaneutralitätsplänen die 20-prozentige Reduzierung der kostenlosen Zuteilung verhindern. Dafür müssen sie ihren Klimaneutralitätsplan bis zum 01.05.2024 erstellt haben.

Den Klimaneutralitätsplan reichen Sie dann zusammen mit dem Zuteilungsantrag bis zum 21.06.2024 bei uns ein. Sie müssen uns nicht mitteilen, ob Sie einen Klimaneutralitätsplan erstellen.

Rechtliche Grundlage der Klimaneutralitätspläne

Der grundlegende Beschluss zu den Klimaneutralitätsplänen wurde in Artikel 10a der novellierten Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) getroffen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch weitere zwei Rechtsakte, der EU-Zuteilungsverordnung (derzeit im Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Kommission) und der Durchführungsverordnung zu Klimaneutralitätsplänen.

Die Betreiber der betroffenen Anlagen werden von der DEHSt verbindlich informiert.

19.12.2023

Vorlage für den Klimaneutralitätsplan

Für die Erstellung eines Klimaneutralitätsplans stellen wir Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.

27.03.2024

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