Deutsche Emissionshandelsstelle

Zuteilungsantrag

Mit den hier zusammengestellten Informationen unterstützen wir Sie bei der Bestimmung der zuteilungsfähigen Mengen und der Erstellung eines Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen für den Zuteilungszeitraum 2021 bis 2025. Weitere Informationen zur Antragstellung für neue Marktteilnehmer finden Sie unter „Zuteilungsdatenbericht“.

Leitfaden

Mit dem "Leitfaden für das Zuteilungsverfahren 2021 bis 2030" bieten wir Ihnen eine Hilfestellung für das Antragsverfahren und informieren Sie über die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Der Leitfaden gibt allgemeine Hinweise zum Zuteilungsverfahren und ersetzt nicht die Entscheidung im konkreten Einzelfall.

Bitte beachten Sie, dass die Teile des Leitfadens sich ausschließlich auf den ersten Zuteilungszeitraum der vierten Handelsperiode beziehen, auch wenn die Titel und Inhalte die Differenzierung der Handelsperiode in zwei Zuteilungszeiträume nicht widerspiegeln.

Teil 1: Grundlegende Informationen zu den Zuteilungsregeln und zum Zuteilungsverfahren

Teil 1 des Leitfadens erklärt die Grundlagen der neuen Zuteilungsregeln in der vierten Handelsperiode und gibt einen Überblick über:

  • wesentliche Änderungen der Zuteilungsregeln im Vergleich zur dritten Handelsperiode
  • Prinzipien für die Zuteilung auf Basis von aktualisierten Emissionswerten
  • Grundlagen der Zuteilung für Bestandsanlagen und neue Marktteilnehmer sowie Grundlagen der Zuteilungsänderungen
  • Datenerfordernisse
  • Akteure und ihre Aufgaben im Zuteilungsverfahren
  • Voraussetzungen und wesentliche Schritte des Zuteilungsverfahrens für Bestandsanlagen

Teil 2: Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen

Teil 2 leitet Sie durch die Erstellung eines Zuteilungsantrags im Formular-Management-System (FMS). Folgende Punkte werden angesprochen:

  • Vorgehen beim Antragsverfahren
  • Grundlagen für die Ermittlung der Daten im Zuteilungsantrag – Regeln zur Überwachung relevanter Datensätze, Methodenbericht und Methodenplan
  • Allgemeine Angaben zum Zuteilungsantrag
  • Aufteilung der Anlage in Zuteilungselemente inklusive Berücksichtigung des Risikos zur Verlagerung von Kohlendioxid (CO2)-Emissionen, so genanntes Carbon Leakage
  • Zuordnung von Inputs, Outputs und diesbezüglichen Emissionen sowie Bilanzierung zuteilungsrelevanter Größen (Wärme und Strom)
  • Beschreibung der Zuteilungselemente inklusive Bestimmung der historischen Aktivitätsraten und der Datenerfordernisse für die Aktualisierung der Emissionswerte

Teil 3a: Spezielle Zuteilungsregeln für Anlagenübergreifende Wärmeströme 

Teil 3a unterstützt Sie als Betreiber bei der Berücksichtigung anlagenübergreifender Wärmeströme in Zuteilungsanträgen. Folgende Punkte sind Themen dieses Leitfadens:

  • Definitionen
  • Prinzip der Zuteilungsregeln für Wärmeströme, die die Anlagengrenzen überschreiten
  • Berücksichtigung der Wärmelieferung an Wärmenetze bzw. von Wärmenetzen
  • Voraussetzungen und Nachweise für die Anerkennung von Wärmelieferungen als Fernwärme und Wärmeverbräuche für Carbon-Leakage-gefährdete Sektoren
  • Erläuterung der Zuteilungsregeln anhand von Fallbeispielen

Mit diesem Teil des Leitfadens unterstützen wir Sie, die Wärmemengen zu ermitteln, die Sie in der Wärmebilanz im Formular-Management-System (FMS) besonders im Fall der anlagenübergreifenden Wärmeströme angeben müssen. Zusätzlich helfen Ihnen die hier dargestellten Definitionen auch, die Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte korrekt angeben zu können.

Teil 3b: Spezielle Zuteilungsregeln für Prozessemissionen und Restgase

Teil 3b des Leitfadens beschreibt die Regeln für die Ermittlung der historischen Aktivitätsraten und die Zuteilungsregeln für Restgase, die Zuteilung für Emissionen aus Sicherheitsfackeln und die Restgasbilanz. Vier Fallstudien aus der Zuckerindustrie, aus der Eisen- und Stahl-Branche, für eine chemische Produktionsanlage sowie für die „komplexe Anlage“ aus Leitfaden Teil 2 beschreiben und verdeutlichen außerdem die Aspekte rund um die Entstehung und Nutzung von Restgasen.

Teil 3c: Spezielle Zuteilungsregeln für die Anwendung der Produkt-Emissionswerte

Teil 3c unterstützt Sie bei der Anwendung eines oder mehrerer Zuteilungselemente mit Produkt-Emissionswerten in Zuteilungsanträgen. Folgende Punkte werden thematisiert:

  • Definition des Produkt-Emissionswerts
  • Benchmark-Nummer nach Guidance-Dokument 9 der Europäischen Kommission
  • Status des Risikos einer Verlagerung von CO2-Emissionen in den Jahren 2021-2030
  • Zugehörige Tätigkeit nach Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) Anhang 1
  • Besondere Vorschriften
  • Definition der Produkteinheit
  • Definition und Erklärung der Produkte mit Produkt-Emissionswerten
  • Definition und Erklärung der zugehörigen Prozesse und Emissionen

Teil 4: Hinweise zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen sowie von Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte

Dem Leitfaden Teil 4 liegt das Guidance Document n°4 on the harmonized free allocation methodology for the EU-ETS post 2020 — Verification of FAR Baseline Data Reports and validation of Monitoring Methodology Plans der Europäischen Kommission zugrunde, das im Februar 2019 veröffentlicht wurde. Die deutsche Übersetzung der Originalfassung haben wir im vorliegenden Leitfaden um unsere Hinweise ergänzt. Diese Hinweise können Verweise, Konkretisierungen und Ergänzungen beinhalten.

Dieser Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Prüfstellen und gilt für die Verifizierung von Zuteilungsanträgen für den ersten Zuteilungszeitraum in der vierten Handelsperiode.

Teil 5: Allgemeine Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen - Hinweise für die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts

In der vierten Handelsperiode ist der jährliche Zuteilungsdatenbericht die zentrale Datenquelle für die Anpassung der jährlich kostenlos zuzuteilenden Menge an Emissionsberechtigungen sowie für die Antragstellung für den Zuteilungszeitraum 2026 bis 2030. Teil 5 des Leitfadens ist das führende Dokument für alle Anlagen, die bereits einen Zuteilungsantrag für eine Bestandsanlage für den Zeitraum 2021 bis 2025 gestellt haben und nun einen jährlichen Zuteilungsdatenbericht einreichen müssen. Er leitet Sie auch durch die Erstellung des jährlichen Zuteilungsdatenberichts im Formular-Management-System (FMS).

Dieser Teil des Leitfadens enthält auch eine aktualisierte Übersicht der Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie der Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans (vgl. Kapitel 3 und 4 des Leitfadens Teil 2).

Handbücher und Hilfestellungen

Für Ihren Zuteilungsantrag stellen wir Ihnen die bereits bekannte Erfassungssoftware FMS (Formular-Management-System) zur Verfügung.

Sie finden hier verschiedene Hilfestellungen zur Antragstellung wie Hinweise zum TEHG-Anwendungsbereich, einen Formularsatz zu Leitfaden Teil 3a und verschiedene ergänzende Excel-Tools.

TEHG-Anwendungsbereich

Hier finden Sie eine Orientierungshilfe, um zu bestimmen, ob und inwieweit eine Anlage emissionshandelspflichtig ist.

Excel-Tool zu Leitfaden 2

Hier finden Sie das Excel-Tool für die Zuordnung von externen Stoffströmen, Emissionen und Brennstoffenergien auf Zuteilungselemente als Teil des Zuteilungsantrags. Die Verwendung des Tools ist ausführlich im Leitfaden Teil 2, Kapitel 7.3 beschrieben. Bitte benutzen Sie soweit möglich das Tool für Excel ab Version 2013. Nur falls Sie nicht über diese oder eine neuere Version von Excel verfügen, sollten Sie auf die Version des Tools für Excel 2010 zurückgreifen.

Formularsatz zu Leitfaden 3a

Hier finden Sie den Formularsatz „Erklärung über die Verwendung von Wärme bei Wärmekunden“ und „Erklärung über die Verwendung von Wärme aus einem Wärmenetz“. Er kann Sie unterstützen, die notwendigen Informationen für den Nachweis von Fernwärme und die Herstellung Carbon-Leakage-gefährdeter Produkte von Ihrem Wärmenetzbetreiber oder von Ihren Wärmeabnehmern einzuholen.

Excel-Tools zu Leitfaden 3c

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