Deutsche Emissionshandelsstelle

Methodenplan

In der EU-Zuteilungsverordnung (EU-ZuVO) für die vierte Handelsperiode sind Anforderungen an die Datenerfassung und die Methoden zur Überwachung detailliert vorgegeben.

Als Anlagenbetreiber sind Sie dazu verpflichtet, ihrem Zuteilungsantrag einen Plan zur Überwachungsmethodik beizulegen. Im „Methodenplan“ halten Sie dabei die Methoden für die Ermittlung der Daten für den jährlich im Folgejahr abzugebenden Zuteilungsdatenbericht fest.

Den Methodenplan müssen Sie, analog zum Überwachungsplan für die Emissionsberichterstattung, über die Handelsperiode stets aktuell halten. Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Methodenplan noch gemäß Artikel 9 EU-ZuVO die aktuelle Situation in der Anlage wiedergibt oder ob Sie den Plan anpassen müssen.

Änderungen im Methodenplan zeigen Sie bei der DEHSt unter Nutzung der FMS-Anwendungen Zuteilungsantrag beziehungsweise Zuteilungsdatenbericht an.

Der Methodenplan ist, analog zum Überwachungsplan für die Emissionsberichterstattung, über die Handelsperiode stets aktuell zu halten. Gemäß Artikel 9 EU-ZuVO überprüfen die Anlagenbetreiber regelmäßig, ob der Methodenplan noch die aktuelle Situation in der Anlage wiedergibt bzw. ob der Plan zu verbessern ist. Änderungen müssen Sie bei der DEHSt unter Nutzung der FMS-Anwendungen Zuteilungsantrag bzw. Zuteilungsdatenbericht anzeigen.

Leitfaden

Leitfaden Teil 2: Allgemeine Regeln für Bestandsanlagen

Die Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie die Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans sind in den Kapiteln 3 und 4 des Leitfadens Teil 2 dargestellt.

Leitfaden Zuteilung Teil 5

Dieser Teil des Leitfadens enthält auch eine aktualisierte Übersicht der Regeln zur Überwachung zuteilungsrelevanter Daten sowie der Grundlagen für die Erstellung und Verbesserung eines Methodenplans (vgl. Kapitel 3 und 4 des Leitfadens Teil 2).

Beachten Sie die Informationen und Hinweise bei Ihrer regelmäßigen Überprüfung des Methodenplans und besonders dann, wenn sich Änderungen in der Anlage oder an den Methoden zur Erfassung von zuteilungsrelevanten Daten ergeben. Berücksichtigen Sie bitte, dass dieser Teil des Leitfadens ausschließlich für den ersten Zuteilungszeitraum gilt, auch wenn Titel und Inhalte die Differenzierung der Handelsperiode in zwei Zuteilungszeiträume nicht widerspiegeln.

19.12.2023

Präsentationen zu Neuerungen bei Überwachung sowie Erfassung zuteilungsrelevanter Daten

Die für den 14.05.2020 angekündigte Informationsveranstaltung "Neuerungen bei Überwachungsplänen und Überwachung sowie Erfassung zuteilungsrelevanter Daten" fand nicht statt. Die für diese Veranstaltung vorgesehenen Informationen in Bezug auf bisherige Erfahrungen aus der Prüfung der Methodenpläne stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

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