Deutsche Emissionshandelsstelle

Übergangsregister und CBAM-Portal für Unternehmer

Das CBAM-Übergangsregister ist eine elektronische Datenbank der Europäischen Kommission für die CBAM-Berichtserstattung im Übergangszeitraum. Im CBAM-Portal für Unternehmer, das Teil des Übergangsregisters ist, erfolgt die Abgabe der CBAM-Berichte.

Übergangsregister und CBAM-Portal für Unternehmer

Das CBAM-Übergangsregister ist eine standardisierte und sichere elektronische Datenbank, die gemeinsame Datenelemente für die Berichterstattung im Übergangszeitraum enthält und die Kommunikation, Prüfungen und Informationsaustausch zwischen der Europäischen Kommission, den zuständigen Behörden, Zollbehörden und berichtspflichtigen Anmeldern ermöglicht. Die Europäische Kommission stellt das CBAM-Übergangsregister zur Verfügung.

Das CBAM-Übergangsregister besteht aus mehreren gemeinsamen IT-Komponenten. Dazu gehören das CBAM-Portal für Unternehmer, das CBAM-Portal für zuständige Behörden und das Zugangsmanagement für CBAM-Nutzer. Weitere Informationen bekommen Sie auf der CBAM-Seite der Europäischen Kommission.

CBAM: National Service Desk

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Wie erhalte ich Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer?

Das Zugangsmanagement erfolgt in Deutschland über das Zoll-Portal. Eine detaillierte Beschreibung darüber, wie Sie Zugang zum CBAM-Portal für Unternehmer erhalten, finden Sie auf den Hilfeseiten des Zoll-Portals.

Nutzung des CBAM-Portals für Unternehmer

Im Benutzerhandbuch CBAM Übergangsregister ist die Nutzung des CBAM-Portals ausführlich beschrieben. Hier erhalten Sie eine Anleitung zum Erstellen, Editieren und Einreichen der Berichte. Außerdem wird beschrieben, wie Sie die Daten als XML Struktur vorbereiten können, um sie in das CBAM-Portal zu importieren. Aus den Daten wird dann automatisch ein Bericht erstellt. Ein Beispiel im zip-Format sowie die XSD-Struktur können Sie herunterladen. Die XLS-Datei kann verwendet werden, um das Ausfüllen der CBAM-Quartalsberichte mithilfe von XML-Dateien zu erleichtern. Die XLS-Datei gibt an, welche Felder fakultativ bzw. obligatorisch sind, und enthält die vordefinierten Werte, die für bestimmte Felder zulässig sind.

Wir bemühen uns, die Links aktuell zu halten. Da CBAM aber noch neu ist, kommt es auf den Seiten der Europäischen Kommission häufig zu Änderungen, die die Links veralten lassen. In diesem Fall freuen wir uns über Ihre Hinweise.

Benutzerhandbuch CBAM-Übergangsregister

"CBAM Quarterly Report structure" und "CBAM Quarterly Report sample file" der EU-Kommission

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