CBAM

Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU

Der ist eine globale Krise. Im Ringen um wirksame Klimaschutzmaßnahmen hat die Europäische Union (EU) ein neues Instrument etabliert: das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Es ergänzt den zunehmend strengeren EU-Emissionshandel (EU-ETS) und vereint so den Schutz vor Carbon Leakage und eine effektive CO2-Bepreisung.

Aktuelles

Neuigkeiten zu CBAM

Die aktuellen Nachrichten, Termine und Publikationen zu CBAM finden Sie hier im Überblick. Über die Tab-Funktion können Sie nach Kategorien filtern oder über den Button am unteren Rand der Box eine gesamte Übersicht anzeigen lassen.

Übersicht

Vereinfachungsvorschläge für das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) im Omnibus-Paket I der Europäischen Kommission

Dokumenttyp News , vom: 24.04.2025

Neue KN-Codes für Harnstoff: Hinweise zur Berücksichtigung im CBAM-Bericht

Dokumenttyp News , vom: 23.04.2025

Antrag auf Zulassung – Durchführungsverordnung veröffentlicht und Antragstellung ab 31.03.2025 möglich

Dokumenttyp News , vom: 25.03.2025

Alles zu CBAM

News

Vereinfachungsvorschläge für das europäische CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) im Omnibus-Paket I der Europäischen Kommission

Dokumenttyp News , vom: 24.04.2025

Neue KN-Codes für Harnstoff: Hinweise zur Berücksichtigung im CBAM-Bericht

Dokumenttyp News , vom: 23.04.2025

Antrag auf Zulassung – Durchführungsverordnung veröffentlicht und Antragstellung ab 31.03.2025 möglich

Dokumenttyp News , vom: 25.03.2025

Zu allen CBAM-News

Termine

Publikationen

Factsheet: CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM)

Dokumenttyp Publikation , vom: 13.02.2025

Reform des Europäischen Emissionshandels im „Fit for55“-Paket: Stand der Umsetzung

Dokumenttyp Publikation , vom: 11.02.2025

Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle

Dokumenttyp Publikation , vom: 22.01.2025

nach der Verordnung (EU) 2023/956

Zu allen CBAM-Publikationen

Recht

CBAM

Gesetze und Verordnungen und (sofern vorhanden) Rechtsprechung

Rechtsgrundlagen

Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 - Bedingungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 17.03.2025

CBAM-Durchführungsverordnung 2024/3210 zum CBAM-Register

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 23.01.2025

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das CBAM-Register

TEHG-Novelle: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

Kategorie: Rechtsgrundlagen , vom: 19.11.2024

Rechtsprechung

Derzeit noch keine Rechtsprechung zum Thema vorhanden

, vom: 29.07.2024

Alle Rechtsprechungen

Checkliste für CBAM-Anmelder

Diese Checkliste für CBAM-Anmelder mit Compliance-Cycle kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über Ihre Berichtspflichten zu behalten.

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Sie haben Fragen?

Wir haben Antworten

In dieser FAQ-Liste finden Sie Fragen und Antworten zum Thema CBAM.

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  • Das Ursprungsland ist das Land oder Gebiet, in dem die letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat (siehe Verordnung (EU) 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union, Artikel 60 Absatz 2 sowie die weiterführenden Ausführungen zum Begriff der „letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ in Artikel 32 der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union). Das Herstellungsland ist das Land, in dem die letzte physische Verarbeitung der CBAM-Ware stattgefunden hat (Verpackung ausgenommen). In den meisten Fällen werden Ursprungsland und Herstellungsland einer bestimmten CBAM-Ware identisch sein. In einigen Fällen können sie jedoch unterschiedlich sein. 

  • Im Feld „Art der einschlägigen Berichterstattungsmethode“ sollen CBAM-Anmelder auswählen, ob sie die Regeln der Kommission (commission rules) oder andere Methoden (other methods) genutzt wurden. Bei „weiteren Informationen“ sind in beiden Fällen zusätzliche Informationen zu den verwendeten Überwachungs- und Berichterstattungsmethoden anzugeben. Wird beispielsweise bei der Bestimmung der spezifischen eingebetteten Emissionen mit tatsächlichen Daten für direkte und indirekte Emissionen gearbeitet, können die CBAM-Anmelder hier angeben, ob die Methodik auf Berechnungen (Standardverfahren oder Massenbilanz) oder auf Messungen beruhte. Im Bereich der indirekten grauen Emissionen müssen CBAM-Anmelder im Feld „Angabe zu sonstiger Quelle“ zusätzliche Angaben zur Herkunft des Emissionsfaktors der indirekten grauen Emissionen machen. Dazu kann beispielsweise ein Weblink zu öffentlich zugänglichen Daten oder anderen relevanten Quellen gehören.

  • Während des Übergangszeitraums ist der CBAM-Anmelder für die Einreichung vierteljährlicher CBAM-Berichte verantwortlich, die Informationen zu den eingebetteten Emissionen aller importierter CBAM-Waren enthalten. CBAM-Waren werden über die EORI-Nummer, die den Zollbehörden mitgeteilt wird, einem Unternehmen zugeordnet. Der vierteljährliche CBAM-Bericht enthält somit die Informationen zu den eingebetteten Emissionen aller von diesem Unternehmen importierten CBAM-Waren zusammengefasst, selbst wenn die Waren in verschiedenen Mitgliedstaaten eingeführt wurden.

Alle FAQs zu CBAM

Weiterführende Seiten

CBAM verstehen

CBAM ergänzt den zunehmend strengeren EU-Emissionshandel und vereint so den Schutz vor Carbon Leakage und eine effektive CO2-Bepreisung.

Quelle: © Scanrail – stock.adobe.com

An CBAM teilnehmen

Informationen für die so genannte Übergangsphase vom 01.10.2023 bis zum 31.12.2025.

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Zulassung für CBAM-Regelphase

Sie wollen ab 2026 CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen für die nächsten Schritte.

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