Der ist eine globale Krise. Im Ringen um wirksame Klimaschutzmaßnahmen hat die Europäische Union (EU) ein neues Instrument etabliert: das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Es ergänzt den zunehmend strengeren EU-Emissionshandel (EU-ETS) und vereint so den Schutz vor Carbon Leakage und eine effektive CO2-Bepreisung.
Aktuelles
Neuigkeiten zu CBAM
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Übersicht
E-World 2025: DEHSt präsentierte "Reform des Europäischen Emissionshandels im „Fit for 55“-Paket"
Derzeit gibt es im CBAM-Portal keine technische Möglichkeit, eine Delegation zu erstellen, durch die einem Dienstleister die Rechte zur Erstellung des Emissionsberichts übertragen werden können.
Es ist jedoch möglich, dass Sie im Innenverhältnis einen Dienstleister beauftragen, der dann mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf das Portal zugreift und Berichte in Ihrem Namen einreicht.
Strom, der von festen Anlagen in der AWZ der Mitgliedstaaten (wie beispielsweise Offshore-Windparks) erzeugt und in die EU importiert wird, hat „EU-Ursprung“ (gemäß den Artikeln 59 und 60 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) und analog zu Artikel 31(h) der delegierten Verordnung zur Ergänzung des Zollkodexes der Union (UZK-DA) 2015/2446). Daher ist dieser Strom keine Ware, die unter die Verordnung des CO2-Grenzausgleichssystem fällt. Es gibt keine Meldepflicht in der Übergangszeit. Zudem wird auch in der Regelphase (ab 2026) keine Verpflichtung bestehen, den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders zu beantragen, einen Zugang zum CBAM-Register zu haben und eine CBAM-Erklärung abzugeben.
Die Europäische Kommission hat die Guidance Dokumente nun auch in andere Sprachen übersetzen lassen. Die beiden Dokumente „Guidance document on CBAM implementation for importers of goods into the EU“ und „Guidancedocument on CBAM implementation for installation operators outside the EU“ liegen nun auf Deutsch vor: „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU“ und „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Anlagenbetreiber außerhalb der EU“.
Sie finden beide Dokumente auch auf unserer Seite „CBAM Übergangsphase“
Sie wollen ab 2026 CBAM-Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen? Dann finden Sie hier alle wichtigen Informationen für die nächsten Schritte.