Zuteilungsdatenbericht 2026 bis 2030

Letzte Aktualisierung 01.03.2024

Alle Anlagenbetreiber , die eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen erhalten, müssen jährlich bis zum 31.03. des Folgejahrs einen Zuteilungsdatenbericht bei uns einreichen. Der Bericht enthält nicht nur die Aktivitätsraten und andere Daten für eine mögliche Anpassung der Zuteilung nach Artikel 5 und 6 der Anpassungsverordnung, sondern darüber hinaus auch umfassende Daten in Anlehnung an Umfang und Struktur des Zuteilungsantrags für Bestandsanlagen. Für die Anpassungsverordnung erwarten wir auch eine Novellierung für den zweiten Zuteilungszeitraum.

Quelle: © Mongta Studio – stock.adobe.com

Zuteilungsdatenberichte für den zweiten Zuteilungszeitraum der vierten unterscheiden sich hinsichtlich Struktur und Inhalt von den Zuteilungsdatenberichten für den ersten Zuteilungszeitraum und müssen in verschiedenen FMS-Anwendungen erstellt werden. Für die Jahre 2024 und 2025 müssen Sie Zuteilungsdatenberichte sowohl nach der Struktur des ersten als auch des zweiten Zuteilungszeitraums einreichen.

Für die Zuteilungsdatenberichte des ersten Zuteilungszeitraums nutzen Sie weiterhin die verfügbare FMS-Anwendung.

Für die Zuteilungsdatenberichte des zweiten Zuteilungszeitraums einschließlich der Berichte über die Jahre 2024 und 2025 in der Struktur des zweiten Zuteilungszeitraums stellen wir zu einem späteren Zeitpunkt eine FMS-Anwendung zur Verfügung. Wir informieren Sie, wenn die Voraussetzungen für die Erstellung für diese Berichte gegeben sind.