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Einige wenige Meldepflichtige haben bei der Einreichung von CBAM-Berichten, die Validierungsfehler enthielten, Datenverluste erlitten.
Die Europäische Kommission plant, bis zum 12.04.2024 ein Update des CBAM-Portals einzuspielen, das den festgestellten Fehler behebt und sicher stellt, dass es bei der Übermittlung von Berichten nicht mehr zu Datenverlusten kommt.
Als vorübergehende Abhilfe, bis die neue Version in der Produktion eingesetzt wird, empfiehlt die Europäische Kommission eine leichte Anpassung des Einreichungsprozesses. Es wird empfohlen, den Bericht zunächst zu validieren und dann mit der Übermittlung fortzufahren. Sobald die Validierung erfolgreich ist, können Sie mit der Übermittlung fortfahren. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass jede Änderung gespeichert und der Bericht als Entwurf gespeichert wird, um die Datenintegrität zu gewährleisten.