Deutsche Emissionshandelsstelle

Infothek

Unsere Aufgaben sind ebenso vielfältig wie komplex. Deshalb möchten wir Ihnen an dieser Stelle grundlegende Informationen und häufig gestellte Fragen präsentieren. Die Infothek bietet einen ersten Einblick, ohne dem Anspruch auf rechtliche Verbindlichkeit zu entsprechen. Detaillierte rechtsverbindliche Informationen sowie Richtlinien und Verordnungen finden Sie innerhalb der Hauptkategorien unserer Webseite, die wir unter jedem Abschnitt verlinken. Am Ende dieser Seite ist eine Auswahl an aktuellen Fragen und Antworten.

Quelle: ©Ingo Bartussek - AdobeStock

Ziele


Die Bundesrepublik Deutschland, die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten der UN-Klimakonferenz versuchen gemeinsam den Klimawandel auf ein Minimum zu begrenzen. Dazu wurden auf allen Ebenen verschiedene politische Instrumente etabliert. Der Emissionshandel ist dabei ein wichtiges Element, mit dem unter anderem bis zum Jahr 2045 die Emissionen in Deutschland auf das Niveau vor der Industrialisierung im 19. Jahrhundert zurückgefahren werden sollen. Dessen Ziel ist es, die Klimaneutralität zu den geringsten volkswirtschaftlichen Kosten und schnellstmöglich zu erreichen. Wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, sind für den Vollzug des Emissionshandels verantwortlich.

14.06.2023

Was ist ein Emissionshandelssystem?

Der Ausstoß von Treibhausgasen trägt maßgeblich zur globalen Erwärmung und zum Klimawandel bei. Damit die Verursacher solcher Emissionen einen wirtschaftlichen Anreiz haben, den Ausstoß zu verringern, gibt es in Deutschland zwei verschiedene Emissionshandelssysteme. Beide eint folgendes Prinzip: Jeder, der die Luft mit Treibhausgasen belastet, zahlt direkt oder indirekt für jede Tonne CO2-Äquivalent einen Preis, indem er dafür Verschmutzungsrechte erwirbt. CO2 ist die chemische Formel für Kohlendioxid. Als CO2-Äquivalente (CO2-Äq) werden alle Gase bezeichnet, die einen Treibhauseffekt auslösen. Dafür wird die Schädlichkeit von beispielsweise Methan mit der von Kohlendioxid in Relation gesetzt und als CO2-Äquivalent angegeben.

Der Emissionshandel funktioniert nach dem Prinzip "Cap and Trade". Mit der staatlich festgelegten Obergrenze (Cap) wird politisch entschieden, wie viel CO2-Äquivalente (CO2-Äq) insgesamt höchstens emittiert werden dürfen. Ein klimapolitisch anspruchsvolles Cap sorgt dafür, dass CO2 ein knappes Gut wird und sich durch den Handel (Trade) am Markt ein Preis für CO2 bildet, der einen Anreiz setzt, in mehr Klimaschutz zu investieren.

Quelle: ©evannovostro - AdobeStock

Alle Unternehmen, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen mit ihren Anlagen oder Flugzeugen am Emissionshandel teilnehmen, müssen für jede emittierte Tonne CO2-Äq eine Emissionsberechtigung (EB) abgeben. Einem Teil der Unternehmen wird aus dem Cap eine begrenzte Anzahl Emissionsberechtigungen entsprechend europaweit festgelegter Zuteilungsregeln kostenlos zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die keine kostenlosen Emissionsberechtigungen erhalten oder bei denen die Zuteilung nicht ausreicht, müssen Emissionsberechtigungen in den regelmäßig stattfindenden Auktionen ersteigern oder von anderen Unternehmen kaufen. Wenn sie zu viele Emissionsberechtigungen besitzen, können sie diese verkaufen. Daher stammt die Bezeichnung Emissionshandel. Genau genommen werden also nicht Emissionen, sondern Berechtigungen gehandelt, um die entsprechende Menge an Treibhausgasen ausstoßen zu dürfen.

Über die Auktionen und den Handel zwischen den Unternehmen ergibt sich ein Marktpreis für die Emissionsberechtigungen. Stehen im Verhältnis zu den Emissionen der Unternehmen (Nachfrage) viele Emissionsberechtigungen zur Verfügung (Angebot), ist der Marktpreis niedrig. Werden die Emissionsberechtigungen hingegen knapp, weil beispielsweise zur Erreichung der Klimaschutzziele weniger Berechtigungen verfügbar sind, steigt der Preis.

Bei höheren Preisen wird es für immer mehr Unternehmen interessant, Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, um ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn wenn es kostengünstiger ist, eine Tonne CO2-Äq zu vermeiden, als eine Emissionsberechtigung zu kaufen, lohnt es sich, technische Maßnahmen vorzunehmen. In der allgemeinen Öffentlichkeit grassiert bis heute oftmals fälschlicherweise der Begriff CO2-Steuer. Dazu erreichen uns auch häufig Anfragen, die nach Informationen zu etwaigen Steuerentlastung bitten. Da die Einnahmen allerdings Zweckgebunden sind und nur einen bestimmten Adressatenkreis ansprechen, handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer.     

14.06.2023

Welche Emissionshandelssysteme gibt es?

In Deutschland gibt es den Europäischen und den nationalen Emissionshandel. Zusammen erfassen sie die Sektoren Verkehr, Wärme, Energie, Industrie und Luftverkehr, die im Jahr 2021 rund 85 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland verursachten.

Europäischer Emissionshandel

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) setzt dort an, wo die Emissionen in großen Anlagen der Industrie, in Kraftwerken und im innereuropäischen Flugverkehr entstehen. Anlagenbetreiber oder Luftfahrtgesellschaften müssen so genannte Emissionsberechtigungen, also die zuvor erwähnten Verschmutzungsrechte, für die Emissionen erwerben, die sie verursachen (so genannter Downstream-Emissionshandel). Die Europäische Kommission hat für jedes Jahr eine verbindliche Obergrenze an den gesamten europaweiten CO2-Emissionen festgesetzt (so genanntes Cap). Diese Verschmutzungsrechte werden anteilig auf alle Mitgliedsstaaten umgelegt. Davon wird ein Teil durch die zuständigen Behörden den Anlagenbetreibern und Fluggesellschaften kostenlos zugeteilt. Stößt ein Unternehmen weniger CO2-Äquivalente aus, als kostenlos zugeteilt wurde, kann es die überschüssigen Emissionsberechtigungen an andere Teilnehmer verkaufen. Reichen die kostenlosen Zuteilungen nicht aus, müssen weitere Emissionsberechtigungen von anderen Teilnehmern oder an der zuständigen Auktionsplattform erworben werden. In Deutschland sind wir, die Deutsche Emissionshandelsstelle, für die Zuteilung von Verschmutzungsrechten zuständig. Die Auktionierung erfolgt in unserem Auftrag an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig. Das Begrenzen und Handeln von diesen Rechten nennt sich „Cap & Trade“.  

Wie viel CO2-Äquivalente sie ausgestoßen haben, müssen die regulierten Unternehmen in einem jährlichen Emissionsbericht (EmB) an uns übermitteln. Strikte Überwachungspläne und die Verifizierung durch akkreditierte Prüfstellen garantieren eine präzise Erfassung der tatsächlichen Emissionen.

Am Ende des Kreislaufs steht die Abgabe der Emissionsberechtigungen in Höhe der berichteten und geprüften Emissionen. Kommen die Teilnehmer dem nicht vollumfänglich nach, folgen empfindliche Sanktionen.   

Nationaler Emissionshandel

Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) hat einen anderen Ausgangspunkt: Es verpflichtet die Inverkehrbringer von Brennstoffen zum Erwerb von Verschmutzungsrechten in Form von Zertifikaten (so genannter Upstream-Emissionshandel). Sie zahlen also für die Emissionen, die durch das spätere Verbrennen der Brennstoffe entstehen, nachdem sie in Verkehr gebracht wurden.

Die verschiedenen Ansatzpunkte der beiden Systeme erklären sich durch die einbezogenen Sektoren. Die Sektoren Verkehr und Wärme betreffen sehr viele Emittenten, zum Beispiel Autofahrer*innen und Hausbesitzer*innen, die fossile Brennstoffe für Mobilität oder Wärme nutzen.

Damit diese Personen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teilnehmen müssen, werden die Inverkehrbringer zur Teilnahme verpflichtet. Sie geben die Mehrkosten dann an die Verbraucher*innen weiter. Durch die steigenden Preise wächst für die Endverbraucher*innen der Anreiz, den eigenen CO2-Fußabdruck zu verkleinern.

Aktuell befinden wir uns hier noch in einer Festpreisphase. Das bedeutet, dass der Preis von Zertifikaten nicht vom Markt bestimmt wird, sondern politisch festgesetzt wurde. Diese Phase endet mit dem Jahr 2025. Danach bildet sich der Preis zunächst in einem Korridor und soll sich dann perspektivisch frei am Markt bilden – also unter den gleichen Bedingungen, wie es im EU-ETS der Fall ist. Die derzeitigen Preisniveaus wirken sich nur geringfügig auf den Verbraucher*innenpreis aus. Bei Diesel, Superbenzin und leichtem Heizöl liegt die Steigerungen zwischen sieben und acht Cent pro Liter. Bei Erdgas sind es sogar nur 0,5 Cent.

Auch im nationalen Emissionshandel muss berichtet werden, wie viel Brennstoff in Verkehr gebracht wurde und wie viel CO2 dadurch potentiell ausgestoßen wird. Die Berichterstattung und die Umrechnung von Brennstoff zu CO2-Äquivaltenten erfolgen auf unserer DEHSt-Plattform. Insofern keine besonderen Tatbestände bestehen, sind dafür die Daten der Energiesteueranmeldung ausreichend. Erst für das Berichtsjahr 2023 ist auch ein Überwachungsplan vorgesehen.

Auf europäischer Ebene soll spätestens ab 2028 ein Emissionshandelssystem für die Emissionen eingeführt werden, die nicht dem bestehenden EU-ETS unterliegen.

14.06.2023

Wer kann am Emissionshandel teilnehmen?

Die Teilnahme am Handel oder beispielsweise der Kompensation ist sowohl beim Europäischen als auch beim nationalen Emissionshandel stehen allen offen. Bei Abgabe- und Berichtspflicht sowie dem Zuteilungsanspruch sieht es anders aus. Wir begrüßen ausdrücklich alle privaten Bemühungen, die zum Klimaschutz beitragen, können diese aber nicht durch die Vergabe von „Zertifikaten“ (Emissionsberechtigungen bzw. Emissionszertifikaten) honorieren. Nur Anlagenbetreiber, Luftfahrzeugbetreiber und die Inverkehrbringer von Brennstoffen sind zur Teilnahme verpflichtet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden hierfür im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) (TEHG, für den EU-ETS) und im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG, für den nEHS) geschaffen. Das bedeutet, dass für Emissionsminderungen durch Photovoltaik-Anlagen, Wasserkraftwerke oder durch die Aufforstung privater Wälder keine „Zertifikate“ ausgegeben werden können. Ab wann wer zum Emissionshandel verpflichtet ist, entnehmen Sie bitte unseren Grundlagenseiten zum nEHS und EU-ETS oder den entsprechenden Gesetzestexten.

Wer nicht zur Teilnahme an einem der Emissionshandelssysteme verpflichtet ist und unvermeidbare Emissionen kompensieren möchte, kann dies dennoch freiwillig tun. Dafür bietet das Umweltbundesamt extra einen CO2-Rechner an und wir stellen auf den unten verlinkten Seiten Informationen zum Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften bereit. Möchten Sie also aktiv zum Klimaschutz beitragen, errechnen Sie die Emissionen beispielweise des nächsten Urlaubs mit dem CO2-Rechner und erwerben Gutschriften bei einem der vielen Anbieter.

14.06.2023

Wer ist verpflichtet?

Emissionen berechnen und freiwillig kompensieren

Was sind (Emissions-)Zertifikate?

Im technischen Sinne sind Zertifikate spezielle Hilfsmittel, um die Identität einer Person sicherzustellen oder um Dokumente zu verschlüsseln und damit rechtssicher im Internet übertragen zu können.

Der Begriff Emissionszertifikat wird meistens als Sammelbegriff für Emissionsberechtigungen, Zertifikate im nationalen Emissionshandel und auch für ältere, nicht mehr verwendete Einheiten benutzt. Ein Emissionszertifikat ist ein Datensatz in einer elektronischen Datenbank, einem Register. Ein Zertifikat befindet sich immer auf einem Konto und der Kontoinhaber ist der Eigentümer dieses Zertifikats.

Europäischer Emissionshandel: Im Kontext des Europäischen Emissionshandelssystem sprechen wir von Emissionsberechtigungen und nicht von Zertifikaten. Eine Emissionsberechtigung (EB) befähigt Anlagenbetreiber und Luftfahrzeugbetreiber zum Ausstoß einer Tonne Kohlendioxid-Äquivalents. Die teilnehmenden Unternehmen erhalten kostenlose Zuteilungen, die jährlich verknappt werden (Cap). Ist die Zuteilungsmenge nicht ausreichend, um die Emissionen auszugleichen, muss das Unternehmen zusätzliche Berechtigungen erwerben. Sie können unter den Anlagenbetreibern gehandelt (Trade) und werden an der Leipziger Energiebörse EEX versteigert. Im Gegensatz zur Frankfurter Börse können die Emissionsberechtigungen dort nur ersteigert werden. Die Versteigerung ist hingegen nicht möglich. Deswegen und wegen des Verfallsdatums eignen sich diese „Zertifikate“ nicht als spekulatives Investment.

Nationaler Emissionshandel: Beim nationalen Emissionshandel müssen die Inverkehrbringer Emissionszertifikate (nEZ) für den potentiellen Treibhausgasausstoß ihrer Brennstoffe erwerben. Diese sind auch nur für begrenzte Zeit gültig und müssen ebenfalls gehandelt oder an der Leipziger Energiebörse EEX erworben werden. Für die nEZs gilt bis zum Jahr 2025 ein Festpreisphase, in der die Preise jährlich erhöht werden.

Freiwillige Kompensation: Wenn sich bestimmte emissionsintensive Aktivitäten nicht vermeiden lassen, bietet die Freiwillige Kompensation von Treibhausgasen die Möglichkeit, entstandene Emissionen auszugleichen. Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen kompensieren so ihre verbliebenen Emissionen und leisten einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz, ohne dass sie dazu verpflichtet wären. Hierzu finanziert der*diejenige, dessen*deren Aktivitäten Treibhausgasausstoß verursachen, bestimmte Maßnahmen, die dazu führen, dass an anderer Stelle der Treibhausgasausstoß reduziert wird. Dafür können verschiedene Zertifikate gekauft werden. Doch auch diese lassen sich nicht erneut handeln.

Alle Transaktionen werden wie beim Online-Banking in Registern nachgehalten. Zertifikate verschiedener Handelssysteme können untereinander nicht vermischt werden.

14.06.2023

FAQ zu den verschiedenen Zertifikatstypen

Weitere Informationen zu Emissionsberechtigungen

Weitere Informationen zu nEHS-Zertifikaten

Wie wird das Verlagern von Emissionen vermieden?

In einer globalisierten Welt besteht das Risiko, dass Unternehmen Investitionen oder Produktionen in ein Land verlagern, in dem keine zusätzlichen Kosten durch einen Emissionshandel entstehen. Das widerspräche dem Klimaschutz, weil damit auch die entsprechenden Emissionen verlagert würden. Die Gefahr einer solchen Verlagerung von Emissionen wird Carbon Leakage genannt. Um dieses Risiko zu adressieren, gibt es im EU ETS und im nEHS unterschiedliche Maßnahmen, die eine Abwanderung von beispielsweise Produktionsstätten verhindern soll.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahren finden Sie auf unten verlinkten Themenseiten.

14.06.2023

Was passiert mit den Einnahmen aus dem Emissionshandel?

Im Jahr 2022 erbrachten der Europäische und der nationalen Emissionshandel Erlöse in Höhe von 13,6 Milliarden Euro. Sie fließen zweckgebunden in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und eröffnen so neue Spielräume zur staatlichen Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen. Außerdem werden sie genutzt, um anteilig die Stromkosten in Deutschland zu stabilisieren, die Beihilfen auf Kompensation auszuschütten und den Vollzug zu finanzieren. Einen detaillieren Bericht zu allen Einnahmen und Ausgaben stellt das Bundesfinanzministerium jährlich zur Verfügung.

14.06.2023

Pressemitteilung zu den Erlösen des Vorjahres

EU-ETS: Verwendung der Erlöse

nEHS: Einnahmen aus dem Emissionshandel (Abschnitt I)

Infothek

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